Sportbootführerscheine sind vorgeschrieben für:
- Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr (ausgenommen
Rhein, Waal und Lek)
- Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern, die
schneller fahren können als 20 km/h.
Im Gegensatz zu den deutschen Bestimmungen sind diese
Vorschriften sehr großzügig, so daß in fast allen Fällen kein Führerschein
erforderlich ist.
Bei vielen Segelyachtvercharterern wird jedoch ein
Erfahrungsnachweis aus versicherungstechnischen Gründen verlangt. Der deutsche BR-Schein,
der 300 sm Erfahrungsnachweis beinhaltet, wird bei allen Vercharterern akzeptiert.
Motorbootvercharterer bieten in fast allen Fällen ihren
Kunden eine Einweisung, um sich mit dem Schiff vertraut zu machen. Ein Führerschein wird
nicht verlangt, häufig werben die Firmen sogar speziell mit "führenscheinfrei".
Ist das gemietete Sportboot jedoch größer als 15
Meter oder kann schneller fahren als 20 km/h ist ein
Führerschein erforderlich. Unter Umständen werden die deutschen amtlichen Scheine
(SpBoBi, SpBoSee), je nach befahrenem Gebiet, anerkannt. --> siehe Grafik
- Der SPQRTBOOTFÜHRERSCHEIN - BINNEN, ausgestellt seit
dem 17. April 1989, und das SPORTSCHIFFERZEUGNIS werden in den Niederlanden für
das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschiffahrtstrassen anerkannt.
Ausnahme: Westerschelde, Qosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems
und Dollard.
- Der SPORTBOQTFÜHRERSCHEIN - SEE, ausgestellt seit dem
1. Januar 1974, und das
SPORTSCHIFFERPATENT FÜR DEN RHEIN werden für die Fahrt auf allen Gewässern -
einschließlich Westerschelde, Qosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und
Dollard - anerkannt.
Für Führerscheine, die von der niederländischen Behörden
nicht anerkannt werden, besteht die Möglichkeit der Umschreibung, und zwar beim Deutschen
Motoryachtverband e.V. oder Deutscher Segler Verband e.V. mit Sitz jeweils 22309 Hamburg,
Gründgenstr. 18
Ferner bieten auch niederländische Motor- und Segelschulen Möglichkeiten die deutschen
Sportboot-Führerscheine zu erwerben

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